Zahlung nur bei Erfolg

Fair Play: Keine Kosten im Voraus.

Welche Fälle sind versichert?

Versichert sind sowohl Arbeits- als auch Wegeunfälle. Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn sich ein Unfall während Ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf einer Dienstreise ereignet. Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeitsstelle oder zurück nach Hause geschehen.

Auch bei Arbeits- oder Wegeunfällen, die länger zurückliegen, können Sie Ihre Ansprüche geltend machen, da keine Verjährungsfristen bestehen.

Wer ist versichert?

Grundsätzlich ist jede Person gesetzlich unfallversichert, die aufgrund eines Arbeits- oder Dienstvertrages in einem Unternehmen der österreichischen Wirtschaft tätig ist.

Zu den versicherten Personen zählen auch Selbstständige und Unternehmer, die sich freiwillig bei der BG versichert haben. Außerdem besteht Versicherungsschutz für Kinder, Schüler und Studierende – sowohl auf dem Hin- und Rückweg zur Schule, Universität oder Kita als auch während des Aufenthalts in den jeweiligen Einrichtungen.

Konditionen

Birkkar Rechte berechnet je nach Aufwand zwischen 12 % und 25 %. Nach einer Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot, das auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist.

Welche Unterstützung bietet Birkkar Rechte?

Jede Person, die aufgrund eines Arbeits- oder Dienstvertrages bei einem Unternehmen der österreichischen Wirtschaft beschäftigt ist, ist automatisch gesetzlich unfallversichert.

Der Arbeitgeber entrichtet dafür direkt Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Kommt es zu einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit, auf dem Heimweg oder während der Arbeitszeit, haben Arbeitnehmer Anspruch auf umfassende Geldleistungen.

Birkkar Rechte vertritt Ihre Rechte und Interessen gegenüber der Berufsgenossenschaft und übernimmt für Sie die komplizierten und langwierigen Verfahren.

Kostenlose Erstprüfung
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So einfach geht es

Der Ablauf

01
Anfrage

Füllen Sie jetzt unser Online-Formular zur Erstprüfung kostenlos und unverbindlich aus.

Kostenlose Erstprüfung

02
Prüfung

Wir bewerten anschließend Ihren Fall und prüfen die Erfolgsaussichten für ein mögliches Verfahren gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Stellen wir positive Erfolgschancen fest, fordern unsere Kooperationsanwälte Ihre Akten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Nach Durchsicht der Unterlagen entscheiden wir gemeinsam, wie der nächste Schritt aussieht.

03
Vertrag

Ergeben sich gute Erfolgsaussichten, senden wir Ihnen die Vertragsunterlagen zu. Sobald Sie uns beauftragen, arbeiten wir als Ihr Team an der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Zahl von Anfragen im Verhältnis zu unseren
Kapazitäten besteht kein Rechtsanspruch auf die Annahme Ihres Falles.

Null Risiko – maximale Erfolgschancen Lebenslange Rente möglich!

Im Erfolgsfall kann in vielen Fällen eine lebenslange Rente von rund 1.000 € monatlich oder eine Kapitalabfindung von über 100.000 € erreicht werden.

(Die tatsächlichen Leistungen können je nach individuellem Fall höher oder niedriger ausfallen.)

Beispielrechnungen:

Grad der Erwerbsminderung: 20%

  • Rente: ca. 444€ monatlich
  • Abfindung: ca. 100.000€
Jahresgehalt brutto: 40.000€

Grad der Erwerbsminderung: 20%

  • Rente: ca. 666€ monatlich
  • Abfindung: ca. 150.000€
Jahresgehalt brutto: 60.000€

Grad der Erwerbsminderung: 30%

  • Rente: ca. 999€ monatlich
  • Abfindung: ca. 230.000€
Jahresgehalt brutto: 60.000€

Folgende Ausgaben trägt Birkkar Rechte für Sie

Anwaltsgebühren im Vorverfahren
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Kosten für notwendige Gutachter und Sachverständige
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Anwaltsgebühren in der ersten Instanz
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Anwaltsgebühren in der zweiten Instanz
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Aufwendungen für die kostenlose Erstprüfung
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Kosten für ein mögliches Abfindungsverfahren
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Konditionen

Birkkar Rechte erhält eine Vergütung ausschließlich im Erfolgsfall. Nur wenn wir für Sie eine Zahlung durchsetzen, beteiligen wir uns am tatsächlich erzielten Betrag.

Je nach Aufwand berechnen wir zwischen 12 % und 25 %. Nach der Prüfung der Erfolgsaussichten erhalten Sie ein individuelles Angebot, das genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist.

Voraussetzungen für die Übernahme Ihrer Prozesskosten

Wir prüfen für Sie schnell und unverbindlich, ob eine Finanzierung Ihrer Prozesskosten möglich ist. Damit wir die Kosten übernehmen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: zum Zeitpunkt des Unfalls waren Sie bei der BG (gesetzlichen Unfallversicherung) versichert (siehe auch die entsprechenden Unfallgruppen)

Nutzen Sie jetzt die kostenlose Erstprüfung durch die Experten von Birkkar Rechte!

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Kontakt

Birkkar Rechte GmbH
Bürkleinstraße 17,
80538 München

[email protected]